AGB's
ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN
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Liesa Gerner
Geschäftszahl: 804575
Ust.-Id: ATU77266717
Böcklinstraße 36/1/38, 1020 Wien
info@liesagerner.com
Stand März 2021
1. Die Grundlagen der Auftragsbeziehung
1.1 Die Leistungen werden mit angemessener Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen ausschließlich für Sie als meinen Mandanten erbracht.
1.2 Die Leistungen werden von mir als unabhängiger Vertragspartner und nicht als Ihr Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschafter oder Mitunternehmer erbracht. Weder Sie noch ich bin berechtigt, ermächtigt oder befugt die jeweils andere Vertragspartei zu verpflichten, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde oder Sie mir ausdrücklich und schriftlich eine Vollmacht zur Vertretung erteilt haben
1.3 Sie benennen einen qualifizierten Ansprechpartner für die Betreuung und Begleitung der erbrachten Leistungen. Sie sind verantwortlich für sämtliche Geschäftsführungsentscheidungen im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen, die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse der Leistungen und die Entscheidung darüber, inwieweit die Leistungen für Ihre Zwecke geeignet sind.
1.4 Sie werden (oder veranlassen andere), sämtliche für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen und Ressourcen sowie jede erforderliche Unterstützung (einschließlich des Zugangs zu Unterlagen, Systemen, Räumlichkeiten und Personen) unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
1.5 Sämtliche Informationen, die von Ihnen oder in Ihrem Auftrag zur Verfügung gestellt werden („Mandanteninformationen“), werden nach Ihrem besten Wissen und Gewissen vollständig sein. Die zur Verfügung gestellte Mandanteninformationen werden keine Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzen.
1.6 Ich werde mich auf die zur Verfügung gestellten Mandanteninformationen verlassen und bin, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, nicht dafür verantwortlich, diese zu bewerten oder deren Richtigkeit zu überprüfen.
1.7 Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Mitarbeiter die Ihnen nach der Mandatsvereinbarung obliegenden Pflichten einhalten.
1.8 Sämtliche Informationen, Beratungsleistungen, Empfehlungen oder sonstige Inhalte von Berichten, Präsentationen oder sonstigen Mitteilungen, die ich Ihnen in Erfüllung der Mandatsvereinbarung zur Verfügung stelle („Arbeitsergebnisse“), sind – mit Ausnahme von Mandanteninformationen – ausschließlich zu Ihrer internen Verwendung (gemäß dem Zweck der jeweiligen Leistungen) bestimmt.
1.9 Sie sind nicht dazu berechtigt Arbeitsergebnisse (oder einen Teil bzw. Zusammenfassung derer) gegenüber Dritten offenzulegen oder sich auf mich im Zusammenhang mit den Leistungen zu beziehen, außer:
- gegenüber Ihren Rechtsanwälten und anderen berufsmäßigen Parteienvertretern, soweit Ihnen diese ihrerseits zur selbigen Vertraulichkeit verpflichtet sind und die Arbeitsergebnisse ausschließlich dazu durchsehen, Sie im Zusammenhang mit den Leistungen zu beraten oder
- soweit Sie aufgrund eines Gesetzes zur Offenlegung verpflichtet sind.
1.10 Sie sind dazu berechtigt, Zusammenfassungen, Berechnungen oder Tabellen, die in einem Arbeitsergebnis enthalten sind und auf Mandanteninformationen basieren, in Dokumente, die Sie zu verwenden beabsichtigen aufzunehmen, nicht jedoch meine Empfehlungen, Schlussfolgerungen oder Feststellungen. Sie übernehmen die alleinige Verantwortung für den Inhalt solcher Dokumente, und es ist Ihnen untersagt gegenüber Dritten sich auf mich in diesem Zusammenhang zu berufen.
1.11 Sie sind nicht dazu berechtigt, sich auf die Entwürfe von Arbeitsergebnissen zu verlassen, sondern lediglich auf dessen finale schriftliche Fassung. Entwurfsfassungen eines Arbeitsergebnisses dienen lediglich internen Zwecken und/oder der Abstimmung mit Ihnen und stellen demzufolge nur Vorstufen von Arbeitsergebnissen dar und sind weder final noch verbindlich und erfordern weitere Überarbeitungen
2. Haftungsbeschränkung
2.1 Es wird für Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gehaftet.
2.2 Für sonstige Schäden wird ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen gehaftet. Es wird nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch arglistiges Verhalten, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, gehaftet. Bei grober Fahrlässigkeit wird begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen Schadens gehaftet. Die Vertragsparteien werden den angesichts der Haftungsrisiken aus der jeweiligen Mandatsvereinbarung sich ergebenden Betrag des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens jeweils gesondert für die jeweilige Mandatsvereinbarung vereinbaren. Jegliche Einwände, die gegenüber Ihnen geltend gemacht werden können, können auch gegenüber Dritten geltend gemacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit wird nicht gehaftet, wobei die Beweislastumkehr gemäß § 1298 S 2 ABGB ausgeschlossen wird. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schaden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Sollte in der jeweiligen Mandatsvereinbarung keine Haftungsobergrenze vereinbart sein, wird bis zur Höhe der vereinbarte Vergütung gehaftet. Es wird keine Haftung für Schäden übernommen, die nicht die Mandatsvereinbarung selbst betreffen, wie insbesondere entgangener Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter.
2.3 Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens aber innerhalb von 3 Jahren ab Eintritt des (Primär-)Schadens nach dem anspruchsbegründeten Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden, sofern nicht in gesetzlichen Vorschriften zwingende andere Verjährungsfristen festgesetzt sind.
3. Haftungsfreistellung
Sie sind dazu verpflichtet mich von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Ihrer verbundenen Unternehmen und Anwälte) sowie daraus folgenden Verpflichtungen, Verlusten, Schäden, Kosten und Aufwendungen (insbesondere angemessene externe und interne Kosten rechtlicher Beratung) freizustellen, die aus der Verwendung der Arbeitsergebnisse vertraut, resultieren, soweit die Weitergabe direkt oder indirekt durch Sie oder auf Ihre Veranlassung erfolgt ist. Diese Verpflichtung besteht nicht, soweit ich mich ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt habe, dass der Dritte auf das Arbeitsergebnis vertrauen darf.
4. Nutzungsrechte
Im Rahmen der Erbringung der Leistungen, bin ich berechtigt, Daten, Software, Muster, Hilfsmittel, Tools oder anderes Fachwissen zu nutzen, das in meinem Eigentum steht. Ungeachtet meiner Leistungen verbleibt das geistige Eigentum an diesem Fachwissen und an sämtlichen im Rahmen der Leistungen zusammengestellten Arbeitspapieren weiterhin bei mir.
5. Vertraulichkeit
5.1 Soweit in der Mandatsvereinbarung nichts anderes geregelt ist, ist keine der Vertragsparteien dazu berechtigt, die Inhalte der Mandatsvereinbarung oder sonstige Informationen, die von der jeweils anderen Vertragspartei oder in deren Namen zur Verfügung gestellt wurden und nach vernünftigen Erwägungen vertraulich sind und/oder als schützenswerte zu behandeln sind, gegenüber Dritten offen zu legen. Den Vertragsparteien ist eine Offenlegung solcher Informationen jedoch gestattet, soweit sie
- ohne Verstoß gegen die Mandatsvereinbarung öffentlich bekannt geworden sind oder öffentlich bekannt werden,
- dem Empfänger im Nachhinein von einem Dritten zur Verfügung gestellt wurden, der nach Kenntnis des Empfängers gegenüber der offenlegenden Partei im Hinblick auf die Informationen nicht zur Vertraulichkeit verpflichtet ist,
- dem Empfänger bereits zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren oder davon unabhängig entwickelt wurden,
- offen gelegt werden, soweit dies erforderlich ist, um die Rechte des Empfängers aus der Mandatsvereinbarung durchzusetzen,
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften offengelegt werden müssen.
5.2 Den Vertragsparteien ist die Verwendung elektronischer Medien zum Austausch und zur Übermittlung von Informationen gestattet. Eine solche Verwendung stellt keinen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflichten dar. Den Vertragsparteien ist bewusst, dass die elektronische Übermittlung von Informationen und Dokumenten (insbesondere per E-Mail) Risiken bringt.
6. Datenschutz
6.1 Mandateninformationen, die bestimmten natürlichen oder juristischen Personen zugeordnet werden können („personenbezogene Daten“) können verarbeitet werden. Es werden personenbezogene Daten in Übereinstimmung und unter Beachtung der nationalen (DSG) und europarechtlichen Regelungen zum Datenschutz (DSGVO) verarbeitet. Sie stimmen durch Unterfertigung der Mandatsvereinbarung der Verarbeitung personenbezogener Daten zu.
6.2 Sie garantieren, dass Sie befugt sind, personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen zur Verfügung zu stellen und, dass die zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit geltendem Rechte verarbeitet wurden.
7. Honorar und Auslagen
7.1 Sie haben die Leistungen, das Honorar und die Auslagen dafür, wie dies in meiner Leistungsbeschreibung festgelegt ist, zu zahlen. Sie sind zudem verpflichtet, alle weiteren Auslagen zu erstatten, die im Rahmen der Erbringung der Leistungen entstanden und angemessen sind. Das Honorar versteht sich exklusive Steuern, ähnlichen Aufwendungen, Gebühren oder Abgaben, die im Zusammenhang mit den Leistungen anfallen; diese sind von Ihnen ebenfalls zu tragen. Soweit nicht anders geregelt, ist die Zahlung 30 Tage nach Zugang der Rechnung fällig.
7.2 Es besteht de Anspruch auf ein zusätzliches Honorar samt Aufwendungen, soweit Ereignisse außerhalb meines Einflussbereichs mich daran hindern, die Leistungen wie ursprünglich geplant zu erbringen oder wenn Sie mich mit der Wahrnehmung zusätzlicher Aufgaben betrauen.
8. Force Majeure
Keine der Vertragsparteien ist für eine Verletzung der Mandatsvereinbarung verantwortlich (mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen), wenn dieser durch Umstände verursacht wurde, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereiches der Vertragsparteien liegen („höhere Gewalt“).
9. Dauer und Beendigung
9.1 Die Bedingungen der Mandatsvereinbarung gelten für die Leistungen dieser Mandatsvereinbarung.
9.2 Die Mandatsvereinbarung endet mit dem Abschluss der Leistungen. Jede Vertragspartei ist berechtigt, die Mandatsvereinbarung bzw. eine bestimmte Leistung vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen schriftlich zu kündigen. Darüber hinaus bin ich zur fristlosen Kündigung der Mandatsvereinbarung bzw. zur sofortigen Beendigung einzelner oder aller Leistungen berechtigt, wenn die Schlussfolgerung ist, dass die Leistungen nicht mehr in Übereinstimmung mit geltendem Recht erbracht werden können. § 1162 ABGB bleibt unberührt.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
10.1 Auf die Mandatsvereinbarung und sämtliche außervertraglichen Angelegenheiten oder Verpflichtungen, die sich aus der Mandatsvereinbarung oder den Leistungen ergeben, findet österreichisches Recht Anwendung.
10.2 Für alle aus der Mandatsvereinbarung oder einzelnen oder allen Leistungen entstehenden Streitigkeiten sind ausschließlich das für den ersten Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständige Gericht zuständig. 10.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
11. Sonstiges
11.1 Nachträglich hervorkommende Unrichtigkeiten und Mängel in den Arbeitsergebnissen können beseitigt werden und Sie werden davon unverzüglich verständigt. Sie haben Anspruch auf die kostenlose Beseitigung von Unrichtigkeiten, sofern diese von mir zu vertreten waren. Dieser Anspruch erlischt sechs Monate nach erbrachter Leistung des Auftragnehmers bzw. – falls eine schriftliche Äußerung nicht abgegeben wird – sechs Monate nachdem die Tätigkeit beendet wurde. Die Beweislastumkehr, also von mir zu beweisen, dass der Mange nicht verursacht wurde, ist ausgeschlossen.
11.2 Die Mandatsvereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung im Hinblick auf die Leistungen und die sonstigen in der Mandatsvereinbarung geregelten Angelegenheiten zwischen den Vertragspartner dar und ersetzt alle vorangegangenen diesbezüglichen Vereinbarungen, und Erklärungen, einschließlich früher geschlossener Vertraulichkeitsvereinbarungen.
11.3 Die Mandatsvereinbarung und/oder dazu gehörende Leistungsbeschreibung (sowie Änderung derselben) bedürfen der Schriftform im Sinn des §886 ABGB. Für die Wirksamkeit der Mandatsvereinbarung ist es ausreichend, wenn jede der Vertragsparteien eine separate Ausfertigung desselben Dokuments unterzeichnet.
11.4 Eine Abtretung der Rechte und Pflichten aus der Mandatsvereinbarung ist nicht zulässig.
11.5 Wenn eine Bestimmung der Mandatsvereinbarung (ganz oder teilweise) rechtswidrig, nichtig oder umdurchsetzbar sein sollte, gelten die anderen Bestimmungen weiter.